Aus für Berliner Mietendeckel - müssen Mieter jetzt nachzahlen?

Aus für Berliner Mietendeckel - müssen Mieter jetzt nachzahlen?
Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung in Berlin, der sogenannte Mietendeckel, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und deshalb nichtig, begründeten die Karlsruher Richter. Damit ist die Berliner Initiative zur Begrenzung der Mieten ab sofort nicht mehr gültig.
Das Land Berlin sei nicht berechtigt gewesen, diesen Sonderweg zu gehen, so die Verfassungsrichter. Die Gesetzgebungsbefugnis liege hier ausschließlich beim Bund.

Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel wollte der rot-rot-grüne Berliner Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt dämpfen und die Mieten für fünf Jahre einfrieren. Die bundesweite Mietpreisbremse, die seit 2015 in begehrten und teuren Wohngegenden verhängt werden kann, ging der rot-rot-grünen Landesregierung nicht weit genug.

284 Bundestagsabgeordneten der Union und der FDP hatten gegen den Mietendeckel geklagt. Auch zwei Berliner Zivilgerichte hatten Karlsruhe um Klärung gebeten.

Mieter müssen jetzt vielleicht nachzahlen

Für die Mieter bedeutet das, dass sie wieder die mit ihren Vermietern auf Grundlage des BGB vereinbarten Mieten zahlen und unter Umständen auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzahlen müssen.
Am 23. Februar 2020 wurden die bestehenden Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren – und zwar auf dem Stand vom Juni 2019.

Wohnungskonzern Vonovia hat bereits angekündigt, keine Mietnachforderungen stellen zu wollen. Das Unternehmen, das in Berlin etwa 42.000 Wohnungen besitzt, bezifferte seine Mietausfälle durch den Berliner Mietendeckel auf bis zu zehn Millionen Euro.
Berlins Bausenator Sebastian Scheel (Linke) kündigte an, der Senat werde über Konsequenzen beraten. Dabei sehe sich der Senat auch in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter zu entwickeln.
Scheel erklärte weiter, dass nun der Bund die Aufgabe habe, entweder ein Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichert, oder den Ländern die Kompetenz dazu zu übertragen.

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