Haftstrafe für syrischen Folterhelfer

Haftstrafe für syrischen Folterhelfer
Wegen Beihilfe an Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat das Oberlandesgericht Koblenz einen Syrer zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Eyad A. soll 2011 Demonstranten in Syrien ins Gefängnis gebracht haben - im Wissen, dass diesen dort Folter droht.
Im weltweit ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat hat das Oberlandesgericht Koblenz sein erstes Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte den Mitangeklagten Eyad A. wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung zu viereinhalb Jahren Haft. Die Bundesanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Prozess gegen Hauptangeklagten läuft weiter

Gegen den Hauptangeklagten Anwar R. wird voraussichtlich bis zum Herbst weiter verhandelt. Das Verfahren gegen beide Angeklagte wurde in der vergangenen Woche aufgespalten. 
Die beiden Angeklagten waren als syrische Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und hier festgenommen worden. Anwar R. war in Deutschland von einem früheren Folteropfer wiedererkannt worden. 
Dass der Prozess in Deutschland stattfindet, liegt am Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Demnach dürfen auch Taten verhandelt werden, die keinen unmittelbaren Bezug zu Deutschland haben.

Kenntnis von systematischer Folter

Laut Anklage sollen A. und R. dem syrischen Geheimdienst von Machthaber Baschar al-Assad angehört haben. A. soll Mitarbeiter einer Unterabteilung gewesen sein und den Transport von 30 festgenommenen Demonstranten begleitet haben, die bereits auf der Fahrt zum Gefängnis geschlagen worden sein sollen. Nach Überzeugung der Anklage wusste A. bei der Festnahme der Menschen von der systematischen Folter in dem Gefängnis.

Seit 1996 tätig für syrischen Geheimdienst

Die Vorsitzende Richterin Anne Kerber verwies in der Urteilsbegründung auf die bereits 1996 begonnene langjährige Tätigkeit von A. für den syrischen Geheimdienst, wo er als Ausbilder die körperliche Ertüchtigung überwacht habe. Seine Selbstbeschreibung sei gewesen: "Man muss die Leute zwingen, dass sie mehr ertragen."
Ab 2004 habe er eine Fortbildung in Terrorismusbekämpfung gemacht und gelernt, Festnahmen durchzuführen, Hinterhalte zu bekämpfen oder selbst zu errichten. In Damaskus war A. laut Urteil für vier Stadtviertel verantwortlich. Seine Aufgabe sei dabei gewesen, Moscheen zu überwachen und Imame zu bespitzeln. Die Informationen habe er an Vorgesetzte weitergegeben. 

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