Impfpflicht, Militär, Mehrkosten? – Was beinhaltet das neue Corona-Gesetz?

Impfpflicht, Militär, Mehrkosten? – Was beinhaltet das neue Corona-Gesetz?
Vor wenigen Tagen hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Zuvor hieß es von Kritikern, die Änderung führe zu weitreichender Macht des Gesundheitsministers. Auch war von einer möglichen Impfpflicht und dem Einsatz der Bundeswehr im Inland zu hören. Sputnik fasst das Gesetz für Sie zusammen.
Am 14. Mai hat der Bundestag über den Entwurf des sogenannten "Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" beraten. Mit den Stimmen der großen Koalition wurde das Papier schließlich verabschiedet. In dem knapp 90 Seiten umfassenden Dokument gibt es zahlreiche Änderungen mit teils kleinen, teils aber auch weitreichenden Konsequenzen. Hier die wichtigsten Punkte für Sie im Überblick:

Die Kosten steigen …

Bereits zu Beginn des Gesetzes sind diverse Mehrausgaben aufgezeigt. So unter anderem rund 15 Millionen Euro durch die Kostenübernahme bei deutschen Corona-Patienten im Ausland. Auch soll das Robert Koch-Institut eine noch nicht bezifferte Geldsumme zur Einrichtung von 40 zusätzlichen Personalstellen bekommen. Der wohl größte Anteil dürfte aber die Kostenübernahme von Corona-Tests sein: Bei 60 Euro pro Test und dem Ziel von zusätzlich einer Million Tests dürften die Kosten hierfür bei über 60 Millionen Euro liegen.
Insgesamt geht die Bundesregierung jedoch davon aus, dass die Maßnahmen mit 12 bis 18 Milliarden Euro zu Buche schlagen könnten. Ein exorbitanter Betrag, der aus den Rücklagen der Krankenkassen gespeist werden soll. Doch durch Kurzarbeit und Jobverluste sinken die Einnahmen der Kassen unaufhörlich. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis das Geld aufgebraucht ist. Bundesfinanzminister Scholz will deshalb in der zweiten Jahreshälfte 2020 überprüfen, in welcher Höhe die Kassen aus Bundesmitteln bezuschusst werden müssen. Auch ist eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge immer wahrscheinlicher.

Impfpflicht durch die Hintertür?

In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes plädierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn noch für einen freiwilligen Immunitätsausweis für bereits wieder genesene Covid-19-Patienten und – bei einem möglichen Impfstoff – für gegen Corona geimpfte Menschen. Dieser Vorschlag ist nach massiver Kritik innerhalb Opposition und Bevölkerung gestrichen worden. Weder eine verpflichtende Impfung noch ein freiwilliger Immunitätsausweis sind Teil des aktuellen Gesetzes.
Zumal noch immer nicht anschließend untersucht ist, wie und in welcher Form eine Immunität gegen Covid-19 hergestellt wird. Es ist beispielsweise noch völlig unklar, ob bereits genesene Corona-Patienten eine 100-prozentige Immunität gegen eine erneute Erkrankung aufgebaut haben und wenn ja, wie lange diese anhält. Gleiches gilt für einen Impfstoff, sollte dieser zur Verfügung stehen. Ein Immunitätsnachweis wäre demnach in gleich mehrfacher Hinsicht sinnlos.

Militär zu Friedenszeiten

Mit Sorge wurde im Vorfeld des Gesetzes auch beobachtet, ob die Bundeswehr zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitere Befugnisse zum Einsatz im Inland erhalten wird – etwa um die Hygieneverordnungen durchzusetzen. In §54a des neuen Infektionsschutzgesetzes geht es zwar um die Bundeswehr, tatsächlich aber nur um organisatorische und interne Fragen. Geregelt wird dort etwa, dass Bundeswehrsoldaten und neuerdings auch zivile Mitarbeiter der Truppe bei Covid-19 im Zuständigkeitsbereich der Bundeswehr verbleiben und von den dortigen Ärzten behandelt werden können.
Das schließt generell keinen Einsatz von deutschen Militärkräften im Inland aus. So hat die Bundeswehr beispielsweise mit medizinischem Gerät in Heinsberg ausgeholfen: Dazu übergaben Soldaten den dortigen Hilfskräften 3.000 Atemschutzmasken, 15.000 Mund- und Nasenschutzmasken sowie 8.000 Kittel. Zusätzlich stellte die Bundeswehr zwei Beatmungsgeräte für Intensivstationen zur Verfügung. Derzeit helfen Bundeswehr-Sanitäter im Thüringischen Greiz, damit örtliche Altenheime wegen Personalmangel nicht schließen müssen. Die Hoheit bei solchen Einsätzen obliegt aber nicht der Bundeswehr, sondern den Ländern und Kommunen.

Ein finanzieller Bonus …

Mitarbeiter in Altenpflegeeinrichtungen sollen laut Gesetz einen finanziellen Bonus bekommen, sollten sie mindestens drei Monate während der Corona-Pandemie im Einsatz gewesen sein. Das gilt für die ausgebildeten Pflegekräfte in den Einrichtungen wie auch für Auszubildende. Bis zu 1.000 Euro sollen dafür pro Person ausgezahlt werden. Das Geld stammt jedoch nicht aus Bundesmitteln, sondern wiederum von den Kassen. Darum wird befürchtet, dass im Umkehrschluss die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen werden, um die Mehrausgaben zu decken.
Eigentlich sollte es sogar 1.500 Euro pro Altenpfleger geben, die zusätzlichen 500 Euro sollen nach dem Willen der Bundesregierung vom Arbeitgeber gezahlt werden. Private Träger von Pflegeheimen gaben dem bereits eine Absage, gemeinnützigen Trägern fehlen hingegen die finanziellen Mittel dafür. Nun könnte es sein, dass die Bundesländer einspringen und den Bonus aus Ländermitteln aufstocken.

Die Kritik ist groß

Aus der Opposition und auch seitens der Bevölkerung gibt es weiterhin Kritik an dem Gesetz. Einer der Hauptpunkte: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und sein Ministerium hätten durch die Neuerung weitere Kompetenzen erhalten. Diese könnten es sogar ermöglichen, Verordnungen eigenständig anzupassen – ohne vorherige Debatte im Bundestag und möglicherweise auch ohne Abstimmung im Bundesrat.
So könnte etwa das Ministerium in Eigenregie festlegen, wann und wieviel in Deutschland auf Corona-Erkrankungen getestet wird und welche Kriterien für die Bevölkerung gelten, damit ein Test durchgeführt werden kann. Das ist bislang aber eine theoretische Gefahr, die Praxis bleibt abzuwarten. Auf den letzten Seiten des Gesetzespapiers heißt es übrigens zur Begründung des neuen Infektionsschutzgesetzes unter Punkt III – „Alternativen: Keine“. Diese Alternativlosigkeit der Maßnahmen dürfte zumindest innerhalb der Opposition sicher auf Gegenstimmen treffen.

Комментарии (0)

Оставить комментарий