In einer Video-Konferenz zwischen Bund und Ländern haben die Ministerpräsidenten sich auf umfassende Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt. Das betrifft Einzelhandel und Gastronomie, aber auch Freizeitangebote. Doch einige Verbote sollen auch weiterhin bestehen bleiben. Sputnik fasst für Sie die wichtigsten Beschlüsse zusammen.
Zunächst die schlechte Nachricht: Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen im Zuge der
Corona-Maßnahmen sollen
mindestens bis zum 5. Juni verlängert werden. Je nach Region soll es aber einige Lockerungen geben, so könnten sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Einige Bundesländer kündigten bereits an, die Kontaktbeschränkungen auf Kleingruppen von über fünf Personen runterzufahren.
Startschuss für Konsum
Der Einzelhandel kann aufatmen: Alle Geschäfte in Deutschland sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich darauf, die bisherige Beschränkung auf eine
Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern aufzuheben. Stattdessen soll es Vorgaben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche geben.
Der Ball soll rollen
Die Fußball-Bundesliga darf ebenfalls wieder an den Start gehen, sie kann ab Mitte Mai fortgesetzt werden. Die 36 Profiklubs werden am Donnerstag bei einer virtuellen Mitgliederversammlung über das weitere Vorgehen beraten. Bund und Länder akzeptieren das zuletzt vorgelegte Hygienekonzept der DFL. Allerdings werde die Liga auf Bewährung spielen, hieß es seitens des Gesundheitsministeriums. Sollten Vorgaben nicht eingehalten werden, oder vermehrt Corona-Fälle in Mannschaften auftauchen, könnte die Entscheidung zum Spielbetrieb wieder rückgängig gemacht werden.
Auch Freizeitsport erlaub
Eine weitere gute Nachricht für Sportbegeisterte: Bund und Länder wollen den wegen der
Corona-Pandemie unterbrochenen Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben. Doch auch hier sollen bestimmte Auflagen gelten. Sporthallen sollen zunächst noch geschlossen bleiben. Ebenso Hallenbäder, die zunächst für den Publikumsverkehr gesperrt sind; teilweise könnten sie demnächst aber für Vereine geöffnet werden. Schwimmunterricht für Schüler wird vermutlich erst ab Herbst wieder angeboten werden.
Der Unterricht beginnt
Entgegen dem Rat zahlreicher Virologen sollen auch die Klassenzimmer wieder öffnen: Der Bund will allen Schülern angesichts der positiven Entwicklung der Infektionszahlen in der Corona-Krise schrittweise und unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglichen. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen fehlender technischer Ausstattung sollten gezielte pädagogische Angebote an den Schulen erhalten. Auch der Besuch von Kindertagesstätten soll zunehmend wieder möglich gemacht werden.
Großveranstaltungen untersagt
Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie weiterhin bis mindestens Ende August untersagt. Die Kultusminister der Länder erarbeiten aber derzeit einen Plan, dass möglicherweise bald wieder Kinos und Theater ihre Pforten für das Publikum öffnen dürfen.
Jederzeit Schließungen möglich
Generell hat der Bund die Verantwortung für Lockerungen der Corona-Beschränkungen den Ländern überlassen, die Kanzlerin besteht aber auf einer Obergrenze von Neuinfektionen, ab der es wieder härtere Beschränkungen geben soll. Die Länder sollten sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tage dort sofort wieder ein Lock-Down umgesetzt werde. Würde man diese Grenze auf ganz Deutschland hochrechnen, würde dies rund 5.600 Neuinfektionen pro Tag bedeuten – Zahlen, die während des vergangenen Lock-Downs nur an wenigen Tagen erreicht wurden.
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