Staatsfolter in Syrien: Lebenslange Haft für Angeklagten
Ein ehemaliger Oberst des syrischen Geheimdienstes ist von der deutschen Justiz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft hat zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren quasi ausschließt. Das Urteil fiel im weltweit ersten Prozess über syrische Staatsfolter.
Das Oberlandesgericht Koblenz (West) befand den Syrer Anwar Raslan für schuldig, zwischen 2011 und 2012 in einer geheimen Haftanstalt der syrischen Regierung als Vernehmungschef für die Folter Gefangene getötet und Tausende andere gefoltert zu haben.
Die Verteidigung des Syrers hatte Freispruch gefordert. Der Angeklagte selbst hatte seine Unschuld beteuert. Er habe weder gefoltert noch einen Befehl dazu erteilt. Er hätte sich sogar für die Freilassung Inhaftierter des Arabischen Frühlings stark gemacht und insgeheim mit der syrischen Opposition sympathisiert. Nach seiner Flucht habe aus Syrien habe er sie sogar unterstützt, so der 58-Jährige.
Mutmaßliche Folter-Opfer des Angeklagten hatten den Mann nach ihrer Flucht in Deutschland erkannt. Er und der frühere Mitangeklagte Eyad A. waren 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen wurden.
Der Prozess konnte ihnen gemacht werden, weil das Weltrechtsprinzip im Völkerrecht es erlaubt, Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.
Es ist das zweite Urteil in diesem Verfahren, nachdem im Februar 2021 ein ehemaliger syrischer Geheimdienstmitarbeiter verurteilt wurde. Eyad A. wurde vorgeworfen, dafür gesorgt zu haben, rund 30 Demonstranten ins Foltergefängnis von Anwar R. zu bringen. Dafür bekam er viereinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Revision steht noch aus.
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